Aktuelles aus den Abteilungen des VfL Hameln
01.01.2010 - Badminton
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VfL Hameln bringt die Spitze durcheinander
VfL Hameln holt Unentschieden gegen den Tabellenführer.lesen Sie mehr...
17.12.2009 - Aktuelles aus dem VfL
Kim Taylor: "Bundeswehr kam für mich nicht infrage" Von Andreas Rosslan
Kim Taylor ist als freiwilliger Helfer für den VfL Hameln Gold wert. Das sagt jedenfalls die 2. Vereinsvorsitzende Margret Lassel, die auch Sportlehrwartin beim Kreissportbund (KSB) ist. Der 19-Jährige, der im vergangenen Jahr am Albert-Einstein-Gymnasium sein Abitur machte, absolviert zurzeit beim VfL und KSB sein Freiwilliges Soziales Jahr, kurz FSJ. Beim VfL ist der Basketballer schon lange kein Unbekannter mehr. Kim ist als Spieler, Schiedsrichter und Trainer aktiv − damit nicht genug.
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DWZ 2. Dezember 2009 (online 1. Dez.2009)
LOKALER SPORTKim Taylor: "Bundeswehr kam für mich nicht infrage" Von Andreas Rosslan
Kim Taylor ist als freiwilliger Helfer für den VfL Hameln Gold wert. Das sagt jedenfalls die 2. Vereinsvorsitzende Margret Lassel, die auch Sportlehrwartin beim Kreissportbund (KSB) ist. Der 19-Jährige, der im vergangenen Jahr am Albert-Einstein-Gymnasium sein Abitur machte, absolviert zurzeit beim VfL und KSB sein Freiwilliges Soziales Jahr, kurz FSJ. Beim VfL ist der Basketballer schon lange kein Unbekannter mehr. Kim ist als Spieler, Schiedsrichter und Trainer aktiv − damit nicht genug.
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17.12.2009 - Aktuelles aus dem VfL
der VfL eure Unterstützung bei der Sportgala. Coupons gibt es noch diese Woche
in der Dewezet, sowie im Hamelner Markt.
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Hier noch mal die Erinnerung für die Coupons für die Sport Gala 2010
Liebe Vereinsmitglieder und Unterstüzer des VfL: Auch in diesem Jahr benötigtder VfL eure Unterstützung bei der Sportgala. Coupons gibt es noch diese Woche
in der Dewezet, sowie im Hamelner Markt.
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3G-Regel für alle Erwachsenen ab 24.02.2022
Seit dem 24.02.2022 gilt in allen Sporthallen und den Räumlichkeiten des VfL Heimes die 3G-Regel*) für alle Erwachsenen (ab 18).Jede Person hat bei Betreten einer Sportanlage in geschlossenen Räumen oder unter freien Himmel einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorzulegen.
Der Nachweis ist durch den Verantwortlichen aktiv einzufordern. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, ist der Person der Zutritt zu verwehren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen jedoch den Nachweis über eine negative Testung führen.
Des Weiteren gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht (für alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahres), die nur bei der unmittelbaren Sportausübung die Maske abgesetzt werden darf. Bei Kindern von 6 bis 14 Jahre ist eine medizinische Maske ausreichend.
*) 3G-Regel: vollständig geimpft, nachweislich genesen oder getestet

Geschäftsstelle während der Osterferien geschlossen
Liebe Mitglieder des VfL Hameln,während der Osterferien - ab 01.04.2022 bis zum 15.04.2022 - bleibt die Geschäftsstelle geschlossen!
Wir wünschen frohe Ostern!
Euer Geschäftsstellenteam